Prinzipiell gehen diese Empfehlungen davon aus, |
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| ... dass jede Frau ein grundlegendes Recht auf eine umfassende Betreuung in der Schwangerschaft hat. |
| ... dass sie bei allen Aspekten dieser Betreuung im Mittelpunkt steht und an der Planung, Durchführung und Beurteilung der Vorsorgemaßnahmen teilnimmt. |
| ... dass neben der medizinischen Vorsorge soziale, emotionale und psychische Faktoren entscheidend sind für eine umfassende Betreuung in der Schwangerschaft. |
Geburt ist keine Krankheit |
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| 1. |
Die gesamte Öffentlichkeit sollte über die verschiedenen Verfahren
der Geburtshilfe informiert sein, damit es jeder Frau möglich ist, die
für sie richtige Art und Weise der Geburtshilfe zu finden. |
2. |
Die Ausbildung der Hebammen und aller Berufsgruppen, die
die Frau und das Kind rund um die Geburt betreuen, müssen gefördert werden. Die Betreuung
einer normalen Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett gehört
zum Aufgabenbereich der Hebammen und der angrenzenden Berufe. |
3. |
Alle Krankenhäuser sollten den schwangeren Frauen
Informationen über die von ihnen praktizierte Geburtshilfe (z.B. die
Höhe ihrer Kaiserschnittrate) frei zugänglich machen. |
4. |
Es gibt keinerlei Rechtfertigung für eine Kaiserschnittrate über
10 bis 15 %. |
5. |
Einmal Kaiserschnitt muß nicht für alle folgenden
Geburten auch Kaiserschnitt bedeuten. Nach einer solchen Operation, bei
der die Gebärmutter an einer tiefliegenden Stelle geöffnet wurde,
kann eine vaginale Entbindung angestrebt werden, wenn im Notfall schnell
ein Eingriff durchgeführt werden kann. |
6. |
Es gibt keine Beweise dafür, daß routinemäßige
elektronische Dauerüberwachung der kindlichen Herztöne einen positiven
Einfluß auf den Ausgang der Geburt hat. |
7. |
Für eine Rasur der Schamhaare oder einen Einlauf
vor der Geburt besteht kein Anlaß. |
8. |
Während der Wehentätigkeit sollten schwangere
Frauen nicht auf dem Rücken liegen. Sie sollten angeregt werden, während
der Wehen herumzulaufen und sich frei zu entscheiden, in welcher Position
sie gebären möchten. |
9. |
Routinemäßige Dammschnitte sind nicht zu rechtfertigen. |
10. |
Geburtseinleitungen sollte nicht aus Bequemlichkeit stattfinden.
Verabreichung von Wehenmitteln sollte nur nach strenger medizinischer Indikation
erfolgen. |
11. |
Schmerzstillende und betäubende Medikamente sollten
nicht routinemäßig, sondern nur zur Behandlung oder Verhütung
einer Geburtskomplikation eingesetzt werden. |
12. |
Für eine frühzeitige Eröffnung der Fruchtblase
als Routineeingriff gibt es keine wissenschaftliche Begründung. |
13. |
Das gesunde Neugeborene gehört zu seiner Mutter,
wenn es der Zustand von beiden erlaubt. Die Beobachtung des Kindes rechtfertigt
nicht die Trennung von der Mutter. |
14. |
Nach der Geburt sollte der Mutter möglichst bald
Gelegenheit zum Stillen gegeben werden. |
15. |
Geburtshilfliche Einrichtungen, die mit dem Einsatz von
Technik kritisch umgehen und emotionale, psychische und soziale Aspekte
in den Vordergrund stellen, sollten bekannt gemacht werden. Diese Projekte
sollten gefördert werden, um als Modelle für andere geburtshilfliche
Einrichtungen zu dienen und die Einstellung zur Geburtshilfe in der Öffentlichkeit
zu verändern. |
16. |
Regierungen sollten über die Schaffung von Bestimmungen
nachdenken, die den Einsatz neuer Geburtstechnologien nur nach angemessener
Prüfung erlauben. |
Diese Empfehlungen sind Teil des im April 1985 veröffentlichten Berichtes
Appropriate Technology
for Birth der Weltgesundheitsorganisation. Zu beziehen
ist der vollständige Bericht von der WHO Regional Office for Europa, 8
Scherfigovej, Kopenhagen, Dänemark.
Plakatentwurf und Übersetzung mit Genehmigung und Unterstützung der
WHO: Kontakt- und Beratungsstelle des Geburtshauses für eine selbstbestimmte
Geburt e.V., Gardes-du-Corps-Str. 4, 1000 Berlin 19
The World Health Organization
WHO Regional Office for Europe (EURO)
Centre of Information on Public Health in the European Region (CIPHER)
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