Fehlgeburt Erfassung

Grundlegende Informationen siehe hier: Projektgruppe Fehlgeburt bei der QUAG e.V.

Für jede Hebamme, die Fehlgeburten begleitet gilt:

Es gibt Stand März 2024 im Rahmen von Qualitätssicherung in der Hebammenarbeit nach Hebammenhilfevertrag mit dem GKV-Spitzenverband keine Verpflichtung für die Erfassung von Fehlgeburten.
Wir bieten die Möglichkeit der Erfassung kleiner Geburten auf freiwilliger Basis an, da es bisher keine Statistik oder offizielle Daten bei destatis oder in den Gesundheitsberichterstattungen der Länder gibt. Hebammen und betroffenen Frauen wünschen sich seit Jahren, dass es dazu endlich Daten gäbe. Die QUAG bietet das nun für die im ambulanten Bereich begleiteten Fehlgeburten an.

Ablauf nach erfolgter Anmeldung

Nach Eingang des Aufnahmeantrages in der QUAG-Geschäftsstelle erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung und damit verbunden einen Brief auf dem Postweg, der alle wichtigen Informationen und Zugangsdaten für die Geburtenerfassung enthält.
Zudem erhalten Sie eine Mitgliedsnummer und damit verbunden den Zugang zum internen Mitgliederbereich der QUAG.
Wir bitten Sie in dem Brief um eine Rückmeldung, dass dieser angekommen ist (möglichst als kurze E-Mail). Erst danach aktivieren wir den Zugang zur Erfassung.

Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind können Sie sich HIER zur Geburtenerfassung einloggen. Für die ersten Schritte zur Anmeldung im Online-Portal gibt es hier eine Kurzanleitung.
Bei Problemen oder Fragen zur Erfassung oder zur Zugangsberechtigung setzen Sie sich bitte mit der QUAG-Geschäftsstelle in Verbindung (Kontakt) oder mit Ihrer Landeskoordinatorin.

 

 

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Außerklinische Geburt in Deutschland

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