Anmeldung zur Erfassung von Haus-, Fehl- und/oder Geburtshausgeburten

Um Zugang zur Geburtenerfassung zu erhalten, reichen Sie bitte einen ausgefüllten Aufnahmeantrag bei der QUAG e.V. ein. Wählen Sie den entsprechenden Antrag aus und lesen Sie dazu ggf. die weiter unten stehenden Hinweise:

Den ausgefüllten Antrag können Sie gern als jpg-/png- oder pdf-Datei per E-Mail an buero@quag.de senden oder per Fax an 033678-41276 oder per Post an: QUAG e.V., Hinter den Höfen 2, 15859 Storkow

Hinweise zur Anmeldung

Für jede Hebamme, die außerklinische Geburtshilfe neu in ihr Angebot aufnimmt gilt:

Für eine neue Hebamme in einem bestehenden Geburtshaus gilt:

Für jede neu gegründete/eröffnete Hebammengeleitete Einrichtung / ein Geburtshaus mit
Geburtshilfe gilt:

Für jede Hebamme, die bereits GH-Geburten erfasst und die nun auch in die Hausgeburtshilfe
einsteigt gilt:

Für jede Hebamme, die bereits GH-Geburten erfasst und die nun auch in die Hausgeburtshilfe
einsteigt gilt:

Für jede Hebamme, die Fehlgeburten begleitet gilt:

Es gibt aktuell (Stand Okt. 2023) keine Verpflichtung nach Hebammenhilfevertrag mit dem GKV-Spitzenverband für die Erfassung von Fehlgeburten im Rahmen von Qualitätssicherung in der Hebammenarbeit.
Wir bieten die Möglichkeit der Erfassung kleiner Geburten auf freiwilliger Basis an, da es bisher keine Statistik oder offizielle Daten bei destatis oder in den Gesundheitsberichterstattungen der Länder gibt. Hebammen und betroffenen Frauen wünschen sich seit Jahren, dass es dazu endlich Daten gäbe. Die QUAG bietet das nun für die im ambulanten Bereich begleiteten Fehlgeburten an.

Ablauf nach erfolgter Anmeldung

Nach Eingang des Aufnahmeantrages in der QUAG-Geschäftsstelle erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung und damit verbunden einen Brief auf dem Postweg, der alle wichtigen Informationen und Zugangsdaten für die Geburtenerfassung enthält.
Zudem erhalten Sie eine Mitgliedsnummer und damit verbunden den Zugang zum internen Mitgliederbereich der QUAG.
Wir bitten Sie in dem Brief um eine Rückmeldung, dass dieser angekommen ist (möglichst als kurze E-Mail). Ohne diese Rückmeldung oder die Bezahlung einer ggf. beiliegenden Rechnung erfolgt keine Aktivierung zur Geburtenerfassung.
Für die ersten Schritte gibt es hier eine Kurzanleitung.

Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind können Sie sich HIER zur Geburtenerfassung einloggen.
Bei Problemen oder Fragen zur Erfassung oder zur Zugangsberechtigung setzen Sie sich bitte mit der QUAG-Geschäftsstelle in Verbindung (Kontakt) oder mit Ihrer Landeskoordinatorin.


 

 

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Außerklinische Geburt in Deutschland

Information für Eltern:

Information für Hebammen:

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